Jeder Todesfall erfordert Maßnahmen, die in einer bestimmten Reihenfolge und gemäß des Vorarlberger Bestattungsgesetzes zu treffen sind. Hat der Verstorbene zu Lebzeiten für seine Bestattung Vorsorge getroffen, sind diese Vorgaben die Grundlage für einen Bestattungsauftrag. Grundsätzlich und unumgänglich ist bei allen Verstorbenen eine Totenbeschau durchzuführen, welche vom zuständigen Beschauarzt, bzw. diensthabenden Arzt vorgenommen wird.
Tritt der Sterbefall in:
Von Verstorbenen wird benötigt:
Für die Anzeige des Todes nach dem Personenstandsgesetz werden folgende Dokumente benötigt:
Mit diesen Dokumenten melden wir den Todesfall nach dem Personenstandsgesetz bei der entsprechenden Behörde und veranlassen die Ausstellung der Sterbeurkunden, die Sie mit den beigebrachten Dokumenten von uns wieder zurück erhalten.
Bei der Aufnahme des Sterbefalls informieren wir Sie über die örtlichen Gepflogenheiten in Ihrer Gemeinde, erledigen für Sie alle wichtigen Formalitäten und Behördenwege.
Außerdem beantworten wir gerne all Ihre Fragen, die Ihnen im Zusammenhang mit dem Ableben eines Angehörigen wichtig erscheinen – würdevoll, diskret und verlässlich.