Im Todesfall
Jeder Todesfall erfordert Maßnahmen, die in einer bestimmten Reihenfolge und gemäß des Vorarlberger Bestattungsgesetzes zu treffen sind. Hat der Verstorbene zu Lebzeiten für seine Bestattung Vorsorge getroffen, sind diese Vorgaben die Grundlage für einen Bestattungsauftrag. Grundsätzlich und unumgänglich ist bei allen Verstorbenen eine Totenbeschau durchzuführen, welche vom zuständigen Beschauarzt, bzw. diensthabenden Arzt vorgenommen wird.
Totenbeschau
Tritt der Sterbefall in:
- der Wohnung ein, muss zuerst der Beschauarzt, welcher der Gemeindearzt bzw. der diensthabende Arzt sein kann, verständigt werden.
- einem Senioren- oder Pflegeheim ein, wird der Beschauarzt vom Pflegepersonal verständigt.
- einem Krankenhaus ein, wird der zuständige Beschauarzt herangezogen die Totenbeschau durchzuführen.
- Form eines Unfalls ein, so veranlasst zunächst die Polizei die Totenbeschau durch den Beschauarzt. Es kann sein, dass die Leiche beschlagnahmt wird bis zur endgültigen Klärung der Todesursache (sanitätspolizeiliche oder gerichtliche Obduktion). Die Freigabe erfolgt durch die Staatsanwaltschaft. Wir klären für Sie die Einzelheiten.
Dokumente, Kleidung und Foto
Von Verstorbenen wird benötigt:
- ein Foto für die Todesanzeige
– analoge Fotos können wir gerne im Büro einscannen und bearbeiten
– bei digitalen Fotos bitte um Übermittlung per E-Mail an unsere Adresse
(aus IT-Sicherheitsgründen werden KEINE externen Datenträger an unser EDV-System angeschlossen)
- Kleidung ohne Schuhe – wenn der Sterbefall in einem Krankenhaus eingetreten ist
Für die Anzeige des Todes nach dem Personenstandsgesetz werden folgende Dokumente benötigt:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde (bei Geschiedenen: Scheidungsurteil)
- Staatsbürgerschaftsnachweis (Staatszugehörigkeit, Heimatschein oder Heimatrolle)
- bei Nichtösterreicher*innen – Reisepass oder Personalausweis
- urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
Mit diesen Dokumenten melden wir den Todesfall nach dem Personenstandsgesetz bei der entsprechenden Behörde und veranlassen die Ausstellung der Sterbeurkunden, die Sie mit den beigebrachten Dokumenten von uns wieder zurück erhalten.
Bei der Aufnahme des Sterbefalls informieren wir Sie über die örtlichen Gepflogenheiten in Ihrer Gemeinde, erledigen für Sie alle wichtigen Formalitäten und Behördenwege.
Außerdem beantworten wir gerne all Ihre Fragen, die Ihnen im Zusammenhang mit dem Ableben eines Angehörigen wichtig erscheinen – würdevoll, diskret und verlässlich.